Eingriffsregelung und Landschaftsbild

 
Gemäß Landschaftsgesetz NW liegen Eingriffe vor, wenn durch menschliche Aktivitäten Veränderungen in der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen hervorgerufen werden, die "nur" das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen. Von einer solchen Beeinträchtigung ist insbesondere beim Bau von mastenartigen Bauwerken auszugehen, wenn sie aufgrund ihrer Höhe und Bauform eine wesentliche Wirkung in die umgebende Landschaft hinein entfalten. Die häufigsten Beispiele sind Windkraftanlagen und Masten für Richtfunkantennen.


In Nordrhein-Westfalen werden Eingriffe durch mastenartige Bauwerke meist nach einem speziellen Verfahren ( "Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe" , MURL, 1993) durchgeführt. Für andere Eingriffsvorhaben gelten zum Beispiel die Regelungen nach dem Verfahren von Adam, Nohl, Valentin (1986) oder dem "Bewertungsrahmen für die Straßenplanung".


Beispiel: Richtfunkantenne Mönchengladbach-Wickrath

   


Weitere interessante Hinweise zur Landschaftsbildbewertung finden sich auf der Internetseite von Professor Nohl.