Landschaftsplanung

     
 


Bei Vorhaben, die zu negativen Veränderungen von Natur und Landschaft führen können, ist seit vielen Jahren eine diese Vorhaben vorbereitende, begleitende und nachsorgende ökologische Planung und Begutachtung gesetzlich definierter Standard.
Mit Rechtskraft des Europarechtsanpassungsgesetztes Bau (Baurechts-Novelle 2004) sind nunmehr auch die Regelungen der sogenannten SUP-Richtlinie in das Baurecht überführt. Deutlichsten Ausdruck findet die Gesetzesänderung in der Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung in den meisten Bauleitplänen, dem Erfordernis eines Umweltberichtes sowie in der Notwendigkeit sogenannte Monitoringmaßnahmen festzulegen. Eine Begleitplanung des umweltbüros essen, bestehend aus Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie sowie Umweltbericht wurde durch die Stadt Bochum in das Bundesweite Planspiel zur Gesetzesnovelle als Praxisbeispiel eingebracht.

Das umweltbüro essen setzt verschiedene standardisierte Verfahren zur Abarbeitung der sich bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen und Umweltverträglichkeitsstudien ergebenden Fragestellungen ein. Grundlegende Leistungsbilder hat der Bundesgesetzgeber in den §§ 46, 48 und 49 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt.

   
   
 
   

Neben der korrekten Anwendung dieser fachlich-gutachterlichen Methoden gilt unser Augenmerk jedoch in besonderer Weise ....
 
… der Beratung unserer Auftraggeber und der Vermittlung zwischen den Verfahrensbeteiligten. Diese moderierende Tätigkeit, in der uns die Erfahrung aus mehr als 100 Planverfahren zugute kommt, zählen wir zu den zentralen Aufgaben unser Tätigkeit im Bereich der eingriffsbezogenen Landschaftsplanung und sie unterscheidet unsere Tätigkeit maßgeblich von der ausschließlich an den Grundleistungen der HOAI orientierten konventionellen Planung.