Biozönotische Leitbilder für Rhein und Weser in Nordrhein-Westfalen

     
(im Auftrag des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Universität-Duisburg Essen, der Universität zu Köln, lanaplan und limares)      


Im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmen- richtlinie (WRRL) werden Typologien und Referenzbedingungen für alle Fließgewässer als essentielle Voraussetzung für Gewässerbewertung und Flussgebietsmanagement benötigt. Bislang wurden vorwiegend kleine und mittelgroße Gewässer bearbeitet. Typologien und Referenzbedingungen für Ströme wie Rhein, Donau, Elbe, Oder, Weser und Ems wurden hingegen kaum behandelt. Nach Anhang II der EU-WRRL müssen aber auch für sehr große Flüsse mit einem Einzugsgebiet >10.000 km² gewässertyp- spezifische Referenzbedingungen als Grundlage der leitbildorientierten Bewertung anhand biologischer Kriterien ausgewiesen werden.

   

Für die nordrhein-westfälischen Abschnitte von Rhein und Weser wurden nur morphologisch begründete Stromabschnittstypen ausgewiesen und als Leitbilder beschrieben (LUA NRW 2003, Ihben 2004, StUA Minden 2001). Damit ist für diese Gewässer die Grundlage für die Bewertung der Gewässerstrukturgüte geschaffen.

Im Rahmen des Projektes „Biozönotische Leitbilder für Rhein und Weser in Nordrhein-Westfalen“ erfolgt nun im Auftrag des Landesumweltamtes NRW eine Beschreibung der aquatischen Lebensgemeinschaften.


Für die nordrhein-westfälischen Abschnitte von Rhein und Weser werden biozönotische Leitbilder und das höchste ökologische Potenzial für die Qualitätskomponenten Fische, Makrozoobenthos, aquatische Makrophyten und Phytoplankton beschrieben. Ziel ist die Erstellung von habitatspezifischen Artenlisten mit Angaben von Häufigkeitsklassen ( Pottgiesser & Ehlert 2004). Die Beschreibung des höchsten ökologischen Potenzials ist notwendig, da abzusehen ist, dass bestimmte Nutzungen wie die Schifffahrt auf dem Rhein oder geschlossene Siedlungen in direkter Gewässernähe und die damit

   
verbundenen Eingriffe in die Hydromorphologie des Gewässerökosystems die Erreichung des guten ökologischen Zustandes verhindern. Die Wasserrahmenrichtlinie sieht in solchen Fällen vor, für die Bewertung nicht das „Leitbild“ im Sinne des „sehr guten ökologischen Zustands“ heranzuziehen , sondern – nach Ausweisung des betreffenden Oberflächenwasserkörpers als „erheblich verändert“ – das „höchste ökologische Potenzial“ als Bewertungsreferenz zu bestimmen. Dieses berücksichtigt bereits bestimmte nutzungsbedingte Restriktionen.
   

 

Literatur:

Ihben, I. (2004): Geomorphologische Leitbildentwicklung für den Niederrhein. - Deutsche Gesellschaft für Limnologie (DGL), Tagungsbericht 2003 (Köln): 30-35.

LUA NRW ( Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen , Hrsg.) (2003a): Morphologisches Leitbild Niederrhein. Bearbeitung: I . Ihben . - Merkblätter 41: 1-58.

Pottgiesser, T., & T. Ehlert (2004): Biozönotische Leitbilder als Bewertungsgrundlage für Ströme: Konzepte und Möglichkeiten am Beispiel des Niederrheins in Nordrhein-Westfalen. - Deutsche Gesellschaft für Limnologie (DGL), Tagungsbericht 2003 (Köln): 24-29.

StUA Minden ( Staatliches Umweltamt Minden , Hrsg.) (2001): Morphologische Leitbildentwicklung für die Weser in NRW als Grundlage für die Gewässerstrukturgütekartierung. Bearbeitung: Planungsbüro Koenzen (unveröffentl.).